Das deutsche Rentensystem basiert auf drei Säulen. Der gesetzlichen Rentenversicherung, der betrieblichen Altersvorsorge und der privaten Altersvorsorge.
Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) stellt eine Pflichtversicherung für Arbeitnehmer:innen dar. Es wird finanziert durch Beiträge von Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen. Der aktuelle Beitragssatz beträgt 18,6% und teilt sich zu gleichen Teilen auf die Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen auf. Das Durchschnittseinkommen in Deutschland beträgt aktuell ca. 4.000 Euro pro Monat, so dass für dieses Durchschnittseinkommen eine Renteneinzahlung von zusammen ca. 744 Euro pro Monat ergibt.
Es basiert auf dem so genannten Umlageverfahren, d.h. die eingezahlten Beiträge der Erwerbstätig:innen finanzieren die Renten der aktuellen Rentner:innen. Die Berechnung der Rente beruht auf Entgeltpunkten, Zugangsfaktoren, Rentenartfaktoren und aktuellem Rentenwert.
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine Zusatzversorgung über den Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen. Sie ist prinzipiell freiwillig. Umgesetzt wird die betriebliche Altersvorsorge mittels verschiedener Wege: Direktversicherung, Pensionsfonds, unternehmenseigene Unterstützungskassen oder auch Branchen-basierte Unterstützungskassen.
Die betriebliche Altersvorsorge wird teilweise durch eine staatliche Förderung durch Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge unterstützt.
Des Weiteren gibt es die Möglichkeit privat die eigene Altersvorsorge individuell zu gestalten. Diese individuelle Vorsorge, wird teilweise auch durch den Staat gefördert, wie z.B. früher die Riester-Rente oder die Rürup-Rente.
Für eine Kapitalmarktorientierte Vorsorge gibt es private Rentenversicherungen, Fonds, Immobilien als Vehicle zum Aufbau und zur Absicherung der eigenen Altersrente.
Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) stellt eine Pflichtversicherung für Arbeitnehmer:innen dar. Es wird finanziert durch Beiträge von Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen. Der aktuelle Beitragssatz beträgt 18,6% und teilt sich zu gleichen Teilen auf die Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen auf. Das Durchschnittseinkommen in Deutschland beträgt aktuell ca. 4.000 Euro pro Monat, so dass für dieses Durchschnittseinkommen eine Renteneinzahlung von zusammen ca. 744 Euro pro Monat ergibt.
Es basiert auf dem so genannten Umlageverfahren, d.h. die eingezahlten Beiträge der Erwerbstätig:innen finanzieren die Renten der aktuellen Rentner:innen. Die Berechnung der Rente beruht auf Entgeltpunkten, Zugangsfaktoren, Rentenartfaktoren und aktuellem Rentenwert.
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine Zusatzversorgung über den Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen. Sie ist prinzipiell freiwillig. Umgesetzt wird die betriebliche Altersvorsorge mittels verschiedener Wege: Direktversicherung, Pensionsfonds, unternehmenseigene Unterstützungskassen oder auch Branchen-basierte Unterstützungskassen.
Die betriebliche Altersvorsorge wird teilweise durch eine staatliche Förderung durch Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge unterstützt.
Des Weiteren gibt es die Möglichkeit privat die eigene Altersvorsorge individuell zu gestalten. Diese individuelle Vorsorge, wird teilweise auch durch den Staat gefördert, wie z.B. früher die Riester-Rente oder die Rürup-Rente.
Für eine Kapitalmarktorientierte Vorsorge gibt es private Rentenversicherungen, Fonds, Immobilien als Vehicle zum Aufbau und zur Absicherung der eigenen Altersrente.