Nachhaltigkeit

Banken machen jetzt wert(e)orientierte Vermögensberatung

Die EU hat 2018 die Richtlinie zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums publiziert. Die Richtlinie soll in geltendes Gesetz überführt und verpflichtend für Finanzdienstleister werden. Privatkunden sollen die Frage beantworten, ob die Nachhaltigkeit zukünftig im Rahmen der Vermögensberatung berücksichtigt werden soll. Das wirft Fragen auf. Wir liefern die Lösung: die Selbstauskunft zur Nachhaltigkeit.

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Von Andreas Oelerich
Mit der Veröffentlichung der EU-Richtlinie zur „Finanzierung nachhaltigen Wachstums” geht die Politik altbekannte und neue Wege, um private Haushalte als Anleger verstärkt nachhaltig auszurichten.

Was steckt dahinter?

Die Mitgliedsstaaten der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen – darunter auch Deutschland – haben sich im Dezember 2015 in Paris darauf verständigt, Maßnahmen zu ergreifen, um die Erderwärmung auf 1,5°C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Dem im Dezember 2019 von der Europäischen Kommission vorgelegten Klimaplan zufolge – auch bekannt als „European Green Deal“ – sollen die Treibhausgasemissionen innerhalb der Europäischen Union (EU) bis 2050 auf null sinken. Hierfür ist eine radikale Umstellung der gesamten Wirtschaft nötig.

Bislang werden die dafür nötigen Maßnahmen allerdings nur sehr zögerlich in Angriff genommen. Aller Voraussicht nach wird kein einziges der G20-Länder, die insgesamt für rund 80 Prozent aller klimaschädlichen Gase verantwortlich sind, ihre Verpflichtungen aus dem Pariser Klimaabkommen erfüllen. 2018 nahmen die globalen Treibhausgasemissionen nicht etwa ab, sondern um 1,8 Prozent zu. Die CO2-Konzentration in der Atmosphäre erreichte mit 407,8 ppm einen neuen Rekordwert. „Es gibt keine Anzeichen für eine Verlangsamung des Trends. Geschweige denn von einem Rückgang der Treibhausgas-Konzentrationen, trotz aller Zusagen im Pariser Klimaabkommen“, erläuterte der Generalsekretär der Weltwetterorganisation (WMO), Petero Taalas, bei der Vorstellung des jüngsten Treibhausgas-Berichtes im November 2019.

„Wir machen Europa zum Kataly¬sator globaler Investitionen in grüne Wirtschaft und Technologien”, sagte Juncker im März 2019 in Brüssel. Nachhaltige Finanzierung sei für EU-Länder entscheidend, um Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum zu steigern. Langfristiges Denken soll zunehmend das kurzfristige Denken ersetzen, Letzteres geprägt durch angelsächsische Investoren auf kurzfristigen Profit. Die EU, so lässt sich interpretieren, möchte auch die Verursacher der letzten Finanzkrise in die Schranken weisen und fordert explizit langfristiges Denken bei Investitionen.

Nun spürt die Politik, dass diese Ziele nicht so einfach zu erreichen sind, wie man vielleicht gedacht hat, und sieht in Banken eine Schlüsselrolle. Ganz konkret: Es wird eine Vorgabe für Banken geben, die Nachhaltigkeit zukünftig ernst zu nehmen und auch die Verbraucher in die Pflicht zu nehmen.

Doch wie geht das?

Gesetzliche Rahmen für Banken sind nichts Neues: Es wird durch Anforderungen an die interne Banksteuerung erwirkt, dass Banken mit ihren Risiken haushalten und aus den wichtigen Finanzintermediären keine strukturellen Probleme in der Real-Wirtschaft aufkommen. Meistens sind diese Anforderungen bilateral zu verstehen zwischen Banken und Aufsichtsbehörden. Bankkunden bekommen dies nur bedingt und nicht in voller Konsequenz zu spüren. Ausnahmen gibt es natürlich auch hier: Basel II, die Einführung der Kreditratings und MiFID II. Unternehmen müssen seither offenbaren, wie die finanziellen Fakten des Unternehmens gegenwärtig und in naher Zukunft aussehen. Die Vermögensberatung wurde durch MiFID für private Haushalte unerträglich kompliziert und undurchsichtig.

Nun kommt die EU-Richtlinie mit einer noch größeren Wucht auf die Haushalte zu. Es heißt jetzt nämlich, dass die Bankkunden über ihre persönlichen Präferenzen und ihre Einstellung, ihre Haltung, Auskunft geben müssen, wie sie zur Nachhaltigkeit stehen. Das ist eine andere Ebene, weil hier auch die subjektiven Aspekte eine Rolle spielen, die sich mit Bedürfnissen, Charakter und Haltung bezeichnen lassen; es geht also um Werte. Und eben nicht mehr allein um Zahlen, Daten, Fakten zur wirtschaftlichen Auseinandersetzung der Restrisiken, die Banken natürlich weiterhin bewerten und steuern müssen.

Erhalten Banken also zukünftig die Rolle der Wert(e)orientierung? 

Ja, meint die Politik, denn sie sieht in den Banken die Schlüsselrolle zur Umsetzung der EU-Richtlinie. Jeder private Haushalt der investieren möchte – und das fängt mit Vermögenswirksamen Leistungen an und endet im Wealth-Management der super Reichen –, muss zukünftig Transparenz darüber schaffen, ob er die Nachhaltigkeit im Vermögen integrieren möchte. Kapitalbildende Versicherungen zur Alterssicherung betrifft das auch.

„Wollen Sie die Nachhaltigkeit in die Vermögensberatung integriert haben?” Ist eine solche Frage, wie sie zukünftig von privaten Haushalten beantwortet werden müssen. „Ja“, „Nein” oder „Vielleicht” sind die altbekannten möglichen Antworten. Das betrifft vermutlich mindestens 20 Millionen Haushalte. Und der Großteil des Vermögens privater Haushalte wird durch Bankberater gesteuert.

Jetzt soll ein Bankberater einer deutschen Bank, Volksbank oder Sparkasse einer Familie erzählen, was unter Nachhaltigkeit zu verstehen ist, und wie man hier am Kapitalmarkt agieren kann? Ist das bei all den Skandalen einiger Finanzdienstleister realistisch? Ohne entsprechende Neuorientierung wird das wohl nicht möglich sein. Nun wird schon viel darüber diskutiert und geschrieben: Durch die Taxonomie sollen Finanzprodukte klassifiziert werden.

Das Problem liegt aber ganz woanders: in der Subjektivität und Individualität der Haushalte, denn man kann nicht allen die gleiche Nachhaltigkeit unterstellen und schon gar nicht vorschreiben. Unser Grundgesetz lässt das nicht zu, da es Meinungsfreiheit garantiert.

Ich meine, dass es nur eine Frage der Zeit ist, bis es den Banken vorgeschrieben wird, bei der Vermögensberatung privater Haushalte auf die Möglichkeit hinzuweisen, den Aspekt der Nachhaltigkeit zu integrieren. Die Politik braucht diesen Baustein, um ihre selbstgesteckten Nachhaltigkeitsziele zu erreichen, und benötigt dafür entsprechende Erfüllungsgehilfen. Doch Nachhaltigkeit ist meines Erachtens ohnehin erstrebenswert – als schlichte Notwendigkeit im Bemühen, unsere Lebensgrundlagen zu sichern. Gleichwohl stellt sich die Frage, wie man unterschiedlichen Meinungen und Rollen zukünftig gerecht werden will.

Als Antwort bietet es sich zum einen an, die Nachhaltigkeit so zu klassifizieren, dass dabei differenzierte Meinungen abgebildet werden können. Zum anderen gilt es, die notwendigen Grundlagen dafür zu schaffen, dass die Finanzindustrie auf unterschiedliche Meinungen ihrer Kunden reagieren kann. Auf diese Weise lassen sich sowohl für „Softies“ als auch für „Hardliner“ in puncto Nachhaltigkeit schnell maßgeschneiderte Produkte zusammenstellen.

Ausgangspunkt dafür ist die Selbstauskunft zur Nachhaltigkeit, denn sie verschafft sowohl dem Bankberater als auch dem Kunden die notwendige Orientierung für die Entwicklung von Anlagekonzepten. Die Beratungsgesellschaft Arkenscore hat sich bereits 2016 das Ziel gesetzt, pragmatische Lösungen bereitzustellen, mit der die steigende Nachfrage nach nachhaltigen Finanzprodukten auf möglichst bequeme und transparente Art befriedigt werden kann. Dafür haben wir fünf Nachhaltigkeitsprofile in Analogie zu den bekannten Anlagestrategien entwickelt. Sprechen Sie uns an!
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